Als Tierhalter muss man sich selbstverständlich an geltende Gesetze halten. Bei Griechischen Landschildkröten kommt hinzu, dass diese unter besonderem Artenschutz stehen, was zu zusätzlichen Verpflichtungen führt. Es besteht eine Meldepflicht und jede Griechische Landschildkröte braucht gültige Papiere in Form einer EU-Bescheinigung, die regelmäßig erneuert werden.

Inhaltsverzeichnis

Schildkröten sind Meldepflichtig

Griechische Landschildkröten sind im Washingtoner Artenschutzabkommen Anhang II gelistet, weshalb sie Meldepflichtig sind. Immer wenn sich der Bestand ändert (egal ob durch Kauf/Verkauf, Diebstahl, Todesfall, Nachzucht oder Zulauf) muss dies dem dafür zuständigen Amt (bspw. Untere Landschaftsbehörde) innerhalb von 6 Wochen gemeldet werden. Bei Versäumnis der Meldepflicht können Bußgelder fällig werden.

EU-Bescheinigung (CITES)

EU-Bescheinigung für Schildkröten

Wenn man eine Schildkröte an eine andere Person weitergeben möchte, braucht man einen Nachweis über den rechtmäßigen Besitz und der Erlaubnis das Tier veräußern zu dürfen.

Den Nachweis stellen in diesem Fall die EU-Bescheinigungen dar, wie man sie hier rechts sehen kann.
Dort stehen die wichtigen Daten über Geschlecht, Größe und wie das Tier veräußert werden darf.
Zur eindeutigen Identifizierung ist auch eine kleine Fotodokumentation des Tieres angehängt, welche in regelmäßigen Abständen erneuert werden muss.
Wenn du dir eine Schildkröte zulegst, dann nur eine mit gültiger EU-Bescheinigung. Wer in den Besitz einer Schildkröte ohne dieses Dokument gelangt der macht sich strafbar und muss mit einer Geldbuße und eventuell sogar der Beschlagnahmung des Tieres rechnen. Züchter können sich die Bescheinigung für neue Jungtiere für ca. 10€ in der entsprechenden Behörde (wie der unteren Landschaftskammer) ausstellen lassen. Meine Tiere haben selbstverständlich alle eine gültige Bescheinigung.

Fotodokumentation von Schildkröten

Neben der An- und Abmeldepflicht besteht auch die Pflicht in einem festgelegten Intervall (abhängig vom Alter der Schildkröte) die Daten zu aktualisieren. So sind im ersten Lebensjahr halbjährlich, im zweiten bis zehnten Lebensjahr jährlich und ab dem elften Lebensjahr alle 5 Jahre Bilder anzufertigen. Die Fotodokumentation muss der EU Bescheinigung beigefügt werden. Ob man die Fotos auch an das Amt mitschicken muss, ist immer abhängig vom jeweiligen Amt. Am besten fragt man einfach nach.

Bauchpanzer nr.2
Hier sieht man noch die allerletzten Reste des Dottersacks. Mit der Zeit wird dieser verschwinden und der Bauchpanzer vollständig zuwachsen.

Für die Fotodokumentation muss jedes Tier, einmal von oben und einmal von unten, auf Karopapier abgelichtet werden. Die Fotos müssen gestochen scharf und die Karos gut zu erkennen sein, da diese als Maßstab genutzt werden. Die Panzermusterung muss ebenfalls deutlich erkennbar sein, da diese das eindeutige Identifizierungsmerkmal einer Schildkröte darstellt und darf nicht durch Schmutz verdeckt werden. Bei Neugeborenen muss der Bauchpanzer erst richtig zuwachsen bevor man ein gültiges Foto machen kann.

Griechische Landschildkröte Testudo hermanni boettgeri Nachzucht 2010
So sieht ein geeignetes Bild aus

Über untenstehenden Link gibt es auch ein Karopapier zum selbst drucken. Wichtig: Beim drucken die Skalierung auf 100% setzen und nicht auf „an Seite anpassen“, da sonst die Verhältnisse nicht stimmen. Wenn du dir unsicher bist, miss nach dem Druck die Abstände der Kästchen nochmal nach.